• Ganz wichtig: Bei der brieflichen Stimmabgabe die Unterschrift auf dem Stimmrechtsausweis nicht vergessen, sonst sind die Wahlzettel ungültig!
  • Auf dem Wahlzettel dürfen höchstens so viele Namen stehen, wie Sitze zu besetzen sind.
  • Jede stimmberechtigte Person darf nur je einen Wahlzettel einreichen.
  • Bitte nutze die briefliche Wahl – dann bist du sicher, dass du den Wahltermin nicht verpasst. Und animiere auch deine Bekannten, brieflich zu wählen.