Ziele

Der Raumplanung kommt eine grosse Bedeutung zu, da hier langfristige strategische Entscheide gefällt werden. Das Bevölkerungswachstum soll ohne weitere Zersiedlung und ohne neue Einzonungen aufgefangen werden. Dabei ist die soziale Durchmischung zu fördern und der Wohnflächenverbrauch pro Person zu verringern.

Mit raumplanerischen und baurechtlichen Massnahmen wird der Klimakrise und insbesondere der Hitzeentwicklung entgegengetreten. Bäume und Grünflächen schaffen mehr Lebensqualität. Das Zusammenspiel von Siedlungs- und Verkehrsplanung fördert kurze Wege, welche vornehmlich durch den Fuss- und Veloverkehr sowie den öffentlichen Verkehr bewältigt werden (Stadt der kurzen Wege). Die naturschonende Bewirtschaftung des Kulturlandes und der Erhalt der Fruchtfolgeflächen sichern eine gesunde Ernährung.

Nächste Schritte

  • Kanton und Gemeinden sollen kein Land mehr verkaufen, sondern nur noch im Baurecht abgeben.
  • Sie schaffen bezahlbaren Wohnraum (Kostenmiete) und unterstützen Institutionen, die solchen Wohnraum schaffen.
  • Mit Kaltluftkorridoren, Verdunstungs- und Versickerungsflächen, Grünflächenziffern, Baumschutz und Baumpflanzkonzepten wird der Hitzentwicklung entgegengetreten.
  • Zersiedlung durch Umnutzung von Ställen und Scheunen ist zu verhindern. Weiler sind als Nichtbaugebiet zu bezeichnen.
  • Die ökologische Infrastruktur wird ausgebaut und trägt zur langfristigen Erhaltung und Förderung der Biodiversität bei.

Grünes Engagement

Eine Initiative für ein aktive Bodenpolitik des Kantons ist in Vorbereitung. Verschiedene lokale Initiativen zum Verbot von Landverkauf durch die Gemeinden waren erfolgreich oder sind in Planung. Wir verlangen eine Gesetzesgrundlage für einen ökologischen Ausgleich im Siedlungsraum und fordern die Behebung von Wanderhindernissen für Wildtiere durch Vernetzungskorridore. Die GRÜNEN haben die Problematik der Lichtverschmutzung aufgegriffen. Wir bekämpfen neue Deponien in Wäldern und in Gebieten mit gefährdeten Tier- und Pflanzenarten.

Grüne Forderungen

  • Einschränkung des Bauens ausserhalb der Bauzonen unter Berücksichtigung der Anforderungen der Landwirtschaft. Rückbau von Bauten, wenn die Nutzung wegfällt.
  • Schaffung eines Mechanismus, um den Bauzonenabtausch unter den Gemeinden zu regeln.
  • Das heutige Mehrwertausgleichsgesetz erlaubt es, auf den Mehrwertausgleich zu verzichten. Hier muss nachgebessert werden.
  • Anreizsystem für Rückzonungen als Ergänzung zur Mehrwertabgabe.
  • Erhaltung der gewachsenen Böden und der Fruchtfolgeflächen.
  • Kürzere Verkehrswege durch gezielte Raumplanung.